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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) |
Gewerbesteuerfestsetzung ab dem 01.01.2010 |
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Sehr geehrte Gewerbetreibende, im Rahmen der Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) haben sich die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bismark/Kläden - Stadt Bismark (Altmark), Büste, Berkau, Holzhausen, Könnigde, Kremkau, Meßdorf, Badingen, Dobberkau, Garlipp, Grassau, Hohenwulsch, Käthen, Kläden, Schäplitz, Schorstedt, Schernikau, Steinfeld und Querstedt - im Gebietsänderungsvertrag die Beibehaltung ihrer Hebesätze für die Gewerbesteuer für unterschiedliche Zeiträume vorbehalten. Das heißt, dass in den Ortschaften der Einheitsgemeinde auch nach dem 01.01.2010 für die Erhebung der Gewerbesteuer unterschiedliche Hebesätze angesetzt werden. Unterhalten Sie Betriebsstätten in mehreren Ortschaften der Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), ist auch nach dem 01.01.2010 eine Zerlegung der Gewerbesteuer erforderlich. Hierzu bedarf es Ihrer Mitwirkung in der Form, dass Sie gegenüber dem Finanzamt eine entsprechende Erklärung abgeben. Bei Zahlungen für die Gewerbesteuer bis einschl. 2009 befand sich die Betriebsstätte in einer eigenständigen Gemeinde. Erst ab dem Veranlagungsjahr 2010 befindet sich die Betriebsstätte in der entsprechenden Ortschaft der Stadt Bismark (Altmark). Informativ drucken wir an dieser Stelle das Merkblatt der Oberfinanzdirektion Magdeburg zum Thema „Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bei Einheitsgemeinden“ ab.
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