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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) |
Steuerfälligkeit 15.02.2010 - Haben Sie daran gedacht? |
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Sehr geehrte Steuerzahler, wie Sie mittlerweile bemerkt haben, hat das Steueramt der Stadt Bismark (Altmark) in diesem Jahr keine Steuerbescheide für die Veranlagung 2010 versendet. In der Ausgabe des Bürgerkuriers im Dezember 2009 haben wir im Vorfeld informiert, dass die Festsetzung der Grund- und Hundesteuer für das Jahr 2010 durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1 des Landkreises Stendal am 13.01.2010 erfolgen wird. Betroffen sind alle Steuerpflichtigen, deren Steuer sich im Vergleich zum Jahr 2009 nicht ändert. Sie entnehmen die Höhe der fälligen Raten dem Steuerbescheid des Vorjahres. Bescheide werden nur erstellt, wenn sich die Besteuerungsgrundlagen ändern. Sie erhalten dann einen Änderungsbescheid. Heute möchten wir daran erinnern, dass am 15.02. bereits die erste Rate fällig war. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen. Lassen Sie es nicht auf eine Mahnung ankommen. Dies bringt unnötige Gebühren mit sich, die Sie als Steuerzahler zu tragen haben. Bankverbindungen Um die Arbeitsabläufe in der Kasse effektiver gestalten zu können, werden im Laufe des Jahres 2010 die Bankkonten der jetzigen Ortschaften geschlossen. Zahlungen sind zukünftig über die Konten bei der Raiffeisenbank Kalbe-Bismark eG Konto-Nummer: 963 500 Bankleitzahl: 810 630 28 und der Kreissparkasse Stendal Konto-Nummer: 305 000 6284 Bankleitzahl: 810 505 55 abzuwickeln. Bitte denken Sie daran, Ihre Daueraufträge bei den Banken zu ändern. Zahlungen, die derzeit noch auf die Bankkonten der ehemaligen Gemeinden eingehen, werden durch die Kasse der Stadt Bismark (Altmark) Ihren Personenkonten zugeordnet. Zukünftig In diesem Zusammenhang soll nochmals auf die Möglichkeit einer Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren hingewiesen werden. Mit nachfolgend abgedruckter Vorlage können Sie der Kasse der Stadt Bismark (Altmark) eine Einzugsermächtigung erteilen. Die Kasse zieht dann zu den im Bescheid genannten Fälligkeiten die Steuern ein. Zusätzliche Gebühren entstehen Ihnen nicht. Das Verfahren ist für Sie als Steuerzahler einfach und bequem. Sie vergessen keine Steuerfälligkeit, eine Mahnung mit zusätzlichen Kosten haben Sie nicht zu erwarten. Nutzen Sie die Vorteile und schicken Sie diesen Vordruck an die Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark), Breite Straße 11 in 39629 Bismark . EinzugsermächtigungName, Vorname; Anschrift des Steuerpflichtigen Kassenzeichen: …………………………… Ich erkläre mein Einverständnis zur Abbuchung von )* zutreffendes bitte ankreuzen FORMCHECKBOX Kita-/Hortbeiträgen FORMCHECKBOX Bodenwasserbeiträgen FORMCHECKBOX Grundsteuer A und B FORMCHECKBOX Friedhofsgebühren FORMCHECKBOX Hundesteuer FORMCHECKBOX Erschließungsbeiträgen FORMCHECKBOX Mieten FORMCHECKBOX Gewerbesteuer FORMCHECKBOX …………………………
Die Abbuchung soll von folgendem Konto, ab ...................... durchgeführt werden. (Datum) Kontoinhaber:............................................................................................................... Name der Bank: ................................................................................................................. Konto-Nummer: ................................................................................................................. Bankleitzahl: ......................................................................................................................
.......................................... ......................................... Ort/ Datum Unterschrift
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