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Verwaltungsgemeinschaft Bismark/Kläden |
Zur neuen Einheitsgemeinde mit Namen „Stadt Bismark (Altmark)“ |
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Wie bereits in vorhergehenden Ausgaben des Bürgerkuriers berichtet, wird am 1. Januar 2010 aus 18 dörflichen Gemeinden und der jetzigen Stadt Bismark die Einheitsgemeinde mit dem Namen „Stadt Bismark (Altmark)“. Gleichzeitig lösen sich die genannten Gemeinden und die jetzige Stadt Bismark auf. Grundlage hierfür ist der vom Innenministerium genehmigte Gebietsänderungsvertrag. Die Gemeinde Schinne wird im Rahmen der gesetzlichen Phase in die Einheitsgemeinde eingemeindet. Voraussichtlich wird das bis zur Mitte des Jahres 2010 auf der Grundlage des vierten Gemeindeneugliederungsgesetzes umgesetzt. In Vorbereitung dieser Neubildung der Einheitsgemeinde wurden am 6. Dezember die Mitglieder des Einheitsgemeinderates und die Einheitsgemeindebürgermeisterin für die neue Gemeinde „Stadt Bismark (Altmark) gewählt. Mit dem 31.12.2009 endet die Selbständigkeit der Stadt Bismark und der Mitgliedsgemeinden der VGem Bismark/Kläden. Nur die Gemeinde Schinne wird als selbständige Gemeinde vorerst weiter bestehen. Der bisherige Stadtrat und die bisherigen Gemeinderäte werden zu Ortschaftsräten und die Bürgermeister zu Ortsbürgermeistern und werden nur noch die diesbezüglichen Aufgaben, die in der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) und im Gebietsänderungsvertrag verankert sind, wahrnehmen. Im Wesentlichen sind das die freiwilligen Aufgaben der Ortspflege und das gesellschaftliche Leben in den Ortschaften. In der Einheitsgemeinde „Stadt Bismark (Altmark)“ werden die bisherigen selbständigen Gemeinden zu Ortschaften d. h. die:
Zur Erläuterung: In der Gemeinde Büste endete die Amtszeit der Bürgermeisterin Frau Petra Löber am 26.09.2009. Aufgrund gesetzlicher Regelungen führt sie das Bürgermeisteramt bis zur Auflösung der Gemeinde am 31.12.2009 fort. In diesem Fall ist aus den Reihen des Ortschaftsrates Büste in der ersten Sitzung 2010 ein Ortsbürgermeister zu wählen. Die Gesamthoheit der neuen Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) liegt dann bei dem, am 6. Dezember gewählten Einheitsgemeinderat und der Einheitsgemeindebürgermeisterin Frau Verena Schlüsselburg. Damit verändern sich ganz deutlich die Zuständigkeiten und Kompetenzen der bisherigen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. So liegen die Zuständigkeiten für die Kindertagesstätten, die Grundschulen, für die Feuerwehren nicht mehr bei den Ortschaftsräten und Ortsbürgermeisterinnen / Ortsbürgermeister, sondern ausschließlich beim Einheitsgemeinderat und der Einheitsgemeindebürgermeisterin. Das Gleiche trifft ebenso für das gesamte Personal der aufgelösten Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft zu.
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