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Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) |
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Einheitsgemeinde Stadt Bismark Breite Straße 11, 39629 Bismark eMail: vgk@altmark.de Der Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Carmesin Tel.: 039089 / 9 76 - 50 Fax: 039089 / 2137 Email: kurze.vgbk@altmark.de Datum: 13.04.2010
Vereinfachte Ausschreibung Auswahlverfahren Auf der Grundlage § 6 Abs. 3 der „Grundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung in Sachsen-Anhalt” (Gem. RdErl. der StK, des MW und des MLU vom 5.5.2009 - 31-02058-16-01, MBl. LSA S. 337, mit Änderung vom 26.1.2010 – 31-020/5816, MBl. LSA S. 89) und auf der Grundlage der „Leitlinien der Gemeinschaft für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (veröffentlicht am 30.09.2009, 2009/C 235/04) und der Genehmigung der Europäischen Kommission vom 23.12.2009 (K 2009/10669 zur staatlichen Beihilfe N 368/2009 – Deutschland) beabsichtigt die Einheitsgemeinde Bismark für die Ortsteile Badingen, Berkau, Dobberkau, Garlipp, Grassau, Käthen, Kläden, Könnigde, Meßdorf, Querstedt, Schäplitz, Schernikau, Schinne und Schorstedt eine Verbesserung der Kommunikationssituation bezüglich der Versorgung mit Breitband gemäß der Breitbandstrategie des Landes Sachsen-Anhalt zu erwirken. Netzbetreiber und Telekommunikationsunternehmen werden hiermit aufgefordert, ein verbindliches Angebot für die Bereitstellung von Breitbandanschlüssen für alle Haushalte, Unternehmen/Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen in den Gebieten entsprechend der Anlage mit nachfolgenden Kriterien abzugeben: - mindestens 2,0 MBit/s Downstream, - mindestens 0,256 MBit/s Upstream, - Umsetzungszeitraum bis 31.12.2011 (12 Monate nach positivem Förderbescheid). Die Angebote müssen neben den üblichen Angaben zum Unternehmen (u.a. Referenzen) zwingend folgende Angaben enthalten: - detaillierte Angaben zu den zu versorgenden Bereichen in den Orten/Ortsteilen/ Ortschaften, - Angaben zu den beim Endkunden einzurichtenden Systemen (Netzabschluss, Modem, CPE) und deren Inbetriebsetzung, - bei Funksystemen ist eine Abschätzung, aus der die Abdeckung und die Signalqualität deutlich wird, beizufügen, - Angaben zum Endkundenservice (Hotline, Reaktionszeiten, Kosten, Servicezeiten) - Frist der Betriebsbereitschaft für die Endkunden, - technisches Konzept mit Angabe der Prüfkriterien zur realen Datenrate, - Zulassung der Technologie und des Verfahrens, bzw. Angabe des Standards - Höhe der Endkundenpreise incl. Bereitstellungsgebühr und Kosten für Zusatzgeräte, - Bestätigung der Zweckbindung für die Dauer von 7 Jahren - offener Zugang auf Vorleistungsebene, bei Funktechnologie - Resale - Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke (Differenz aus Investitions-/ Betriebskosten und den erwarteten Einnahmen), die erwarteten Einnahmen sind auszuweisen. Wünschenswert ist eine Stellungnahme zur technischen Zukunftssicherheit, zur Erweiterung der Bandbreite. Sofern aus technologischen Restriktionen bestimmten Haushalten, Unternehmen/Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen keine Bereitstellung von Breitbandanschlüssen ermöglicht werden kann, ist dies gesondert darzustellen und zu begründen. Das Auswahlverfahren findet auf der Grundlage folgender Qualitätskriterien statt: - Dienste, Kundenservices, - Erweiterbarkeit der Übertragungsraten, - Standardkonformität, Zukunftssicherheit, - Technisches Lösungskonzept, - Deckungslücke. Die Angebote für die o.g. Ortsteile sind schriftlich bis zum 14.05.2010 zu richten an: Einheitsgemeinde Stadt Bismark (Altmark) Bauamt Herr Carmesin Breite Straße 11 39629 Bismark Hinweise: Parallel erfolgen Ausschreibungen der benachbarten Stadt Osterburg (Flessau und Gladigau) und der angrenzenden Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck. Einsparungen, die sich durch gemeinsame Versorgungen ergeben könnten, sind ausdrücklich erwünscht. Auf Abhängigkeiten, die sich möglicherweise zwischen den angebotenen Lösungen ergeben, ist in allen betreffenden Angeboten ausdrücklich hinzuweisen. In der benachbarten Hansestadt Stendal ist der Ortsteil Klein Möringen (Bedarf: ca. 10 Breitbandanschlüsse) unversorgt und vom Stadtgebiet aus nicht wirtschaftlich erschließbar. Falls eine Versorgung von der Stadt Bismark aus in Frage käme, wird eine getrennte Ausweisung der dafür benötigten Deckungslücke erbeten. Anlagen: Die zu versorgenden Gebiete sind in folgender Übersicht orange hinterlegt dargestellt. Die in der Region vorhandenen Hauptverteiler der Deutschen Telekom AG sind als magentafarbene Kreise eingezeichnet. Bekannte Standorte von Mobilfunkbasisstationen sind als dunkelgrüne Kreise eingetragen. Abbildung 1: Übersicht über die zu versorgenden Gebiete (orange) Zu den Orten sind folgende Informationen verfügbar:
Vorhandene Infrastrukturen: Im Ortsteil Meßdorf existiert im Kreuzungsbereich Hauptstraße, Bahnhofstraße, Beeser Chaussee ein Leerrohr in kommunaler Trägerschaft, das für eine Nutzung durch ein Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung stünde (s. Abbildung 2). In Tabelle 1 sind exponierte Standorte aufgelistet, die als Funkstandorte für eine Nutzung durch ein Telekommunikationsunternehmen in Frage kämen. Es existieren keine Kabelnetze, die für eine Breitbandversorgung in Frage kämen. Durch die Gebiete der Ortsteile Schinne und Steinfeld führt in nord-südlicher Richtung eine Hochspannungsleitung des Energieversorgers e.on, zu der möglicherweise vom Betreiber parallel auch LWL verlegt wurden. Anfragen zur potenziellen Nutzung können gerichtet werden an: E.ON Avacon AG Thomas Bunte – TPS, Leiter Übertragungssysteme und –Netze Taubenstrasse 7 38106 Braunschweig Fon: 0531-3909-34721 Fax: 0531-3909-40403 Mail: thomas.bunte@eon-avacon.com
Tabelle 1. Verfügbare Funkstandorte Abbildung 2: Leerrohr in Meßdorf Geplante Straßenbauprojekte: In den kommenden Monaten sind folgende Straßenbaumaßnahmen geplant, die zur kostengünstigen Verlegung von Leitungen oder Leerrohren genutzt werden können: Ortsteil Belkau früherer Ortsteil der Gemeinde Schernikau – komplette Erneuerung der Ortsdurchfahrt Schinne Achterstraße grundhafter Ausbau
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