Impftermine in den Landkreisen
Die Vergabe von Impfterminen erfolgt ausschließlich über das Online-Portal www.impfterminservice.de oder die Telefonnummer 116 117.
Zu den Personengruppen, die sich nach Prioritätenliste der Bundesimpfordnung zuerst impfen lassen können, gehören:
- Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen
- Personen im Alter von über 80 Jahren
- Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-Patienten)
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen (z. B. in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin)
- Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
- Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern
Zur Vorbereitung auf den Impftermin stehen Aufklärungs- und Anamnesebögen zum Ausdrucken bereit.