Neue Regelungen zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen

Einladung der IHK Magdeburg zu Online-Veranstaltungen

Die Regelungen zu den Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen traten im Januar 2023 in Kraft. Die Industrie- und Handelskammern Halle-Dessau und Magdeburg bieten zwei  Webinare zum Thema an. Als Referenten wurde die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Ritter Gent Collegen Rechtsanwälte PartG mbB gewonnen. 

In den kostenfreien Webinaren wird in rund 2 Stunden einen Überblick über folgende Themen gegeben:

      - wer und unter welchen Voraussetzungen von den Preisbremsen profitieren können, 
      - ob und welche Antragsverfahren zu durchlaufen sind, 
      - in welchen Fällen auch Unternehmen zum Energielieferanten im Sinne des StromPBG und EWPBG mit den dazu gehörigen umfangreichen Pflichten werden können, 
      - welche (zumeist) sanktionierten oder antragsbegründenden Mitteilungs- und Informationspflichten Letztverbraucher dringend erfüllen müssen, 
      - welche Grenzen das Europäische Beihilferecht zieht. 

Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Pflichten richten sich beide Veranstaltungen an unterschiedliche Zielgruppen. 

Die erste Veranstaltung trägt die Regelungen für "Geringverbraucher" zusammen. Darunter fallen Unternehmen, deren Entlastung (als Summe der gewährten krisenbedingten Energiemehrkosten und damit den Zahlungen nach der Dezember-Soforthilfe, den Preisbremsen und dem Energiekostendämpfungsprogramm) nicht über 2 Millionen Euro liegen wird. Das kostenfreie Webinar findet am 2. Februar 2023 ab 13:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich hier an. 

Die zweite Veranstaltung richtet sich an die "Großverbraucher", deren Entlastungsbeträge voraussichtlich 2 Millionen Euro übersteigen werden. Das kostenfreie Webinar findet am 14. Februar 2023 ab 13:00 Uhr statt. Bitte melden Sie sich hier an. 
 


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