Förderprogramm „DorfGemeinschaftsläden“

Anträge bis 15. September 2023 einreichen

Das Landwirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt fördert auch in diesem Jahr mit 300.000 Euro Maßnahmen, die zur Einrichtung von Dorfgemeinschaftsläden beitragen. Ziel ist es, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern als eigenständige Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturräume zu erhalten. Kommunen, Vereine, Unternehmen oder auch Privatpersonen aus Orten mit bis zu 10 000 Einwohnern in Sachsen-Anhalt können sich bewerben, sofern sie gemeinsam mit ihrer Gemeinde einen Dorfgemeinschaftsladen als lebendigen Dorfmittelpunkt etablieren wollen.

Die vollständigen Anträge sind bis zum 15.09.2023 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten einzureichen. Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Investitionsförderung, FP 6315 DorfGemeinschaftsläden). Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung: www.alff.sachsen-anhalt.de. Quelle: PM MWL, 01.08.2023
 


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