Lockerungen in fünfter Eindämmungs-Verordnung
Eine der wesentlichen Änderungen bezieht sich auf die Kontaktbeschränkungen: mit dem Eintritt der neuen Verordnung dürfen sich nun bis zu fünf Menschen treffen, auch wenn sie nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben. Bisher war dies nur höchstens zu zweit möglich.
Auch Friseure oder beispielsweise Kosmetikstudios dürfen ab dem 04.05.2020 wieder öffnen, ab dem 11.05.2020 ist eine Lockerung der Regelungen für Besuche in Alten- und Pflegeheimen festgelegt. Alle Änderungen in der Übersicht finden Sie hier, die komplette fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gibt es ebenfalls online.