Bundesweiter Beschluss zu Bekämpfung von Corona
Diese treten ab dem 02. November in Kraft und umfassen neben umfangreicher Kontaktbeschränkungen auch Vorgaben für den Inlandstourismus, die Schließung gastronomischer Einrichtungen (mit Ausnahme der Mitnahme von Speisen) und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Messen oder Theater. Auch das mobile Arbeiten zu Hause soll, wo immer umsetzbar, ermöglicht werden. Schulen und Kindergärten bleiben weiterhin geöffnet.
Alle Maßnahmen gelten bis Ende November. Den vollständigen Beschluss lesen Sie in anhängendem PDF.