Verlängerung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Eine Verlängerung über den 30.11.2020 hinaus beschlossen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsident*innen der Ländern am 25.11.2020.

Die seit dem 01.11.2020 geltenden Maßnahmen werden bis zum 20.12.2020 verlängert. Abweichend von den bereits geltenden Bestimmungen wurden folgende zusätzlichen Maßnahmen beschlossen (Auszug):

  • Maskenpflicht besteht nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen
  • Begrenzung der zugelassenen Personenzahl im Groß- und Einzelhandel:
    • Verkaufsfläche bis zu 800 m²: max. 1 Person je 10 m²
    • Verkaufsfläche über 800 m²: max. 1 Person je 10 m² auf 800 m² sowie max. 1 Person je 20 m² auf der Fläche, die 800 m² überschreitet
  • Private Zusammenkünfte sind auf 5 Personen aus zwei Haushalten begrenzt. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren
  • Ausnahmen gelten für den Zeitraum 23.12.20 - 01.01.21. Während dieser Zeit sind private Treffen von bis zu 10 Personen möglich (ausgenommen davon sind auch hier Kinder unter 14 Jahren). Empfohlen wird eine weitere Beschränkung der Kontakte fünf bis sieben Tage vor Weihnachten
  • Mit umfassenden Einschränkungen für Gastronomie und Hotels wird bis Anfang Januar gerechnet
  • In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder für Kunden- und Besucherverkehr zugänglich sind, gilt ebenso Maskenpflicht wie in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Maskenpflicht besteht auch für Arbeits- und Betriebsstätten. Ausgenommen davon ist der eigene Arbeitsplatz, sofern hier 1,5 Meter Abstand eingehalten werden können
  • In Regionen mit einer 7 Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner deutlich über 50 gilt eine Maskenpflicht an Schulen ab Klasse 7 auch im Unterricht. Bei einem Wert über 200 sollen weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Wechselunterricht, ergriffen werden
  • Der Beginn der Weihnachtsferien wird bundesweit (bis auf Bremen und Thüringen) auf den 19.12.2020 gelegt
  • Feuerwerk an Silvester an belebten Plätzen und Straßen wird untersagt, grunsätzlich wird empfohlen, auf Feuerwerk zu verzichten

Den gesamten Beschluss finden Sie im Anschluss an diese Nachricht zum Nachlesen.


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