Förderprogramm Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen, kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe können noch bis zum 31.03.2021 Anträge einreichen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert mit dem Aufruf zur Förderrichtlinie Elektromobilität vom 14. Dezember 2020 die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Kommunen, kommunale Unternehmen und Eigenbetriebe.

Gefördert werden straßengebundene Elektrofahrzeuge der EG-Klassen M1, L2e, L5e, L6e und L7e sowie die zugehörige Ladeinfrastruktur. Die Förderquote beträgt bis zu 60 % bei gewerblichen Unternehmen und 90 % bei Kommunen und kommunalen Unternehmen. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet. Diese werden aus der Differenz der Ausgaben für ein Fahrzeug mit Elektroantrieb und einem Referenzfahrzeug mit konventionellem Antrieb ermittelt.

Anträge können noch bis zum 31. März 2021 eingereicht werden.

Hier finden Sie weitergehende Informationen zum Förderprogramm.


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