Vogelgrippevirus im Altmarkkreis Salzwedel

Nachweis auch bei einem Hausgeflügelbestand im Landkreis, Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet

Nachdem am 15.03.2021 die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) bei einem Wildvogel in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) nachgewiesen wurde, ist nun auch ein Hausgeflügelbestand in der Einheitsgemeinde von der anzeigepflichtigen Tierseuche betroffen.
Es handelt sich um einen Kleinstbestand in der Ortschaft Vietzen. Das Geflügel (Hühner, Enten, Gänse) wurde am 16.03.2021 aufgrund klinischer Auffälligkeiten dem Tierarzt vorgestellt. Mehrere Hühner waren bereits verendet. Daraufhin wurden Tierkörper der verendeten Hühner nach Stendal an das Landesamt für Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt (LAV) zur Abklärung gesandt. Am 17.03.2020 wurde per vorläufigem Zwischenbefund das hochpathogene Aviäre Influenzavirus H5 (Vogelgrippevirus) nachgewiesen.
Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte den Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5N8 in dem Hausgeflügelbestand am 18.03.2021. Somit wurde der Ausbruch der Geflügelpest im Altmarkkreis Salzwedel amtlich festgestellt.
Im Ausbruchsbestand erfolgten sofortige Probenentnahmen und klinische Untersuchungen durch Tierärzte des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Altmarkkreises Salzwedel sowie die Sperrung des Tierbestandes. Die tierschutzgerechte Tötung der betroffenen Hühner, Enten und Gänse wurde bereits durchgeführt und die Kadaver unschädlich durch ein Fachunternehmen beseitigt. Mit der anschließend notwendigen Reinigung und Desinfektion der Haltungseinrichtung wurde bereits eine Fachfirma beauftragt.
Zur Bekämpfung der anzeigepflichtigen Tierseuche und zum Schutz einer weiteren Ausbreitung richtet der Altmarkkreis Salzwedel per Allgemeinverfügung einen Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet ein und ordnet für diese Restriktionszonen die entsprechenden Maßnahmen an. Diese Maßnahmen sind ausführlich in den Allgemeinverfügungen beschrieben und gelten ab sofort.

Um den Ausbruchsbetrieb wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km eingerichtet. Betroffen sind die Ortschaften Vietzen, Güssefeld, Siepe, Karstedt und Altmersleben. In diesem Gebiet sind 56 Geflügelhalter mit insgesamt ca. 1.088 Stück Geflügel beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registriert. Alle Tierhalter, die im Sperrbezirk Geflügel halten, wurden bereits am 17.03. und am 18.03.2021 von mehreren Teams des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes aufgesucht. Dabei erfolgten die klinische Untersuchung des Geflügelbestandes und die Entnahme von Proben.

Das Beobachtungsgebiet umfasst einen Radius von 10 km um den Ausbruchsbestand.

  • Es wird im Norden begrenzt durch die Ortschaften: Depekolk, Ladekath, Fleetmark und Lohne.
  • Im Osten reicht das Beobachtungsgebiet bis in den Landkreis Stendal hinein. Es wird im Altmarkkreis Salzwedel begrenzt durch die Ortschaften: Packebusch, Beese, Vienau und Karritz.
  • Die südliche Grenze bilden die Ortschaften: Kalbe (Milde) und Wernstedt,
  • Im Westen wird es begrenzt durch die Ortschaften: Kakerbeck, Cheinitz und Mösenthin.

Abbildungen : Karte Sperrbezirk, Karte Beobachtungsgebiet

Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet ist sämtliches gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und die in Gefangenschaft gehaltenen Vögel anderer Arten beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel anzuzeigen, insofern dies nicht bereits erfolgt ist. Tierhalter in den genannten Restriktionsgebieten haben alle Verendungen bzw. Erkrankungen von gehaltenem Geflügel dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel unverzüglich zu melden. Es dürfen keine Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. Ferner ist die Jagd auf Federwild innerhalb des Sperr- und Beobachtungsgebietes nur mit Genehmigung oder auf Anordnung des Altmarkkreises Salzwedel erlaubt.

Das freie Umherlaufen aller Hunde und Katzen ist sowohl innerhalb des Sperrbezirks als auch des Beobachtungsgebietes untersagt! Die Tierhalter haben dafür Sorge zu tragen, dass diese Anordnung eingehalten wird.
Gemäß § 32 Abs. 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 € geahndet werden. Zum Schutz des heimischen Geflügels gilt bereits seit dem 16.12.2020 im gesamten Altmarkkreis Salzwedel die Aufstallungspflicht. Aufgrund des weiterhin bestehenden hohen Risikos eines Eintrags in heimische Zucht- und Nutzbestände werden die Mitarbeiter des Veterinäramtes verstärkt die Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis kontrollieren.

Symptome & Sicherheitsmaßnahmen
Folgende Symptome können für eine Influenzaerkrankung beim Geflügel sprechen:

  • verminderte Futteraufnahme und allgemeine Apathie
  • Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern
  • Auftreten von plötzlichen, zahlreichen Todesfällen

Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind angehalten, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um eine Bestandsinfizierung zu vermeiden und eine Weiterverbreitung zu verhindern:

  • Melden Sie Ihre Geflügelbestände beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel an, sofern Sie dies noch nicht getan haben.
  • Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Stallpflicht für Geflügel.
  • Melden Sie im Bestand auftretende Krankheitsanzeichen und/ oder Tierverluste unverzüglich dem Veterinäramt.
  • Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Ställe, tragen Sie beim Betreten Ihrer Ställe Stiefel und Kittel.
  • Futter, Einstreu, Wasser und Gerätschaften sind so aufzubewahren, dass sie nicht mit Ausscheidungen von Wildvögeln in Berührung kommen.

Meldungen & Kontakt  
Halter von Nutzgeflügel, deren Tierhaltung außerhalb des Beobachtungsgebietes liegt und noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel registriert ist, sollten dies unverzüglich nachholen. Weiterhin bittet das Veterinäramt, auffälliges Verhalten und Totfunde von Wildvögeln umgehend zu melden, damit eine Bergung und Untersuchung dieser Tiere durchgeführt werden kann. Die Registrierungen und Totfundmeldungen erfolgen über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel. Mail: vetamt(at)altmarkkreis-salwedel.de, Tel.: 03901 840 416.

Die Allgemeinverfügungen werden in der regionalen Tagespresse sowie auf der Website des Landkreises veröffentlicht.



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