11. Corona-Eindämmungsverordnung

Gültig vom 29. März bis einschließlich 18. April 2021

Die 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus gilt vom 29. März bis einschließlich 18. April 2021. Zum Dokument gelangen Sie hier.

Der von Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -regierungschefs gefasste Beschluss wurde mit Stand vom 24. März aktualisiert.


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