Soforthilfeprogramm „Kirchturmdenken“

Anträge für Förderungen von Sakralbauten im ländlichen Raum möglich

Die Maßnahme richtet sich an öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Träger von Sakralbauten / Klosteranlagen (auch solchen, die entwidmet oder profaniert wurden) in ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen.
Es besteht keine Antragsfrist. Die Anträge werden laufend entgegengenommen und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Das Auswahlverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden. Die Förderung erfolgt für das Jahr 2021. Die Maßnahme kann mit Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und muss spätestens am 31.12.2021 beendet sein.
 
Ziel des Soforthilfeprogramms „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“ ist es, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen als Orte für Kulturangebote auch in strukturarmen ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.
 
Die Maßnahme „Kirchturmdenken. Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“ wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages, gefördert.

Weitere Informatioonen finden Sie im Dokument anbei sowie unter: https://widersense.org/Trafo-ggmbh/kirchturmdenken



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