Änderung der 11. Eindämmungsverordnung

Gültig vom 16. April bis einschließlich 09. Mai 2021

Die Verordnung zur Änderung der 11. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus gilt vom 16. April bis einschließlich 09. Mai 2021. Zum Dokument gelangen Sie hier.
 


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