Soforthilfeantrag des Wirtschaftsministeriums

Ab sofort (30. März 2020) können Unternehmer und Solo-Selbstständige Soforthilfen beim Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt beantragen.

Wichtig: Anträge können bis zum 31.05.2020 eingereicht werden!

Sie finden den entsprechenden Antrag auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

In Anlehnung an das Hilfspaket des Bundes hat das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt eine Richtlinie zur Corona-Soforthilfe erlassen. Das Gesamtvolumen der Zuschüsse wird insgesamt 150 Millionen € betragen; diese werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt. Unternehmen mit
    •    bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
    •    6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
    •    11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
    •    26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.

Der Antrag steht ab dem 30. März 2020 auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zum Download bereit. Um die beantragten Hilfen schnellstmöglich auszuzahlen, bündelt die Investitionsbank ihre Kapazitäten. Ziel ist es, die Hilfen innerhalb von wenigen Tagen nach Antragseingang auszuzahlen. Der Antrag wird bewusst unbürokratisch gestaltet und die Hinweise des Bundes aufgreifen. Geltend gemacht werden können alle laufenden betrieblichen Kosten wie Mieten (für Produktionsstätten, Büros usw.), Pachten, Leasingraten (für Maschinen, Autos und ähnliches), Versicherungen, Energiekosten und Instandhaltungskosten.

Telefon-Hotline für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind:
0391/567-4750 (werktags 8.30-16 Uhr)

Weiterführende Informationen: mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft


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