Aktuelle Informationen für Unternehmer und Altmärker

Hier finden Sie eine Übersicht hilfreicher Links und Ansprechpartner sowie Informationen zu finanzieller Unterstützung.

Aktuelle Rechtsgrundlage

Ab dem 28.05.2020 gilt für Sachsen-Anhalt die sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung).

Am Ende des Dokuments findet sich der entsprechende Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Sechsten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung im Land Sachsen-Anhalt.

Wichtige Fragen und Antworten zu allem, was in diesen Zeiten noch erlaubt oder eben aktuell nicht erlaubt ist, finden Sie hier.

Corona-Finanzhilfen im Land Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt können seit Montag, den 30.03.2020, die Soforthilfen über die Investitionsbank (IB) beantragt werden. Die Mittel werden gestaffelt als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgereicht.

  • Informationen zur Corona Soforthilfe (Förderstufe 1)
    www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe
    Soforthilfe, insbesondere für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen - Anträge können bis 31.05. eingereicht werden. Die Anträge werden schnell bearbeitet, die Hilfen zeitnah ausgezahlt.
  • IB Darlehen für Kleine und Kleinst-Unternehmen (Förderstufe 2)
    www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen
    In einer zweiten Stufe des Hilfsprogramms für Unternehmer ermöglicht das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt eine unbürokratische Beantragung von Krediten für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
  • Mit der Erweiterung des Soforthilfeprogramms auf Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten wird mit der dritten Stufe des Sofortprogramms Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen ein weiteres Finanzierungsinstrument angeboten. Weitere Informationen, Konditionen und alle Unterlagen zum Download finden Sie hier

  • Ansprechpartner bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB SA)
    Bei der IB stehen an der eingerichteten Hotline bei Fragen für die Corona-Soforthilfe zur Verfügung – montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 0391 55749796
  • Update: Online-Antragsverfahren gestartet
    Seit dem 28.04.2020 können Unternehmen auch ein Online-Antragsverfahren zur Beantragung von Corona-Soforthilfen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nutzen. Grundsätzlich müssen die Kunden, wie bei der klassischen Antragstellung auch, alle notwendigen Daten angeben. Der Kunde kann jederzeit das Online-Tool nutzen und auch von mobilen Endgeräten aus darauf zugreifen. Die Antragstellung ist durch das Anlegen eines personalisierten Kundenkontos, das die einzelnen Schritte abspeichert, zu jedem Zeitpunkt möglich.

Ihre Ansprechpartner in der Altmark zu den o.g. Corona-Finanzhilfen

  • Landkreis Stendal – Telefonsprechstunde: Mo.-Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr unter Tel. 03931 607899 oder -882 oder -880
    Fragen können auch per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(at)landkreis-stendal.de gestellt werden.
    Aktuelle Mitteilungen des Landkreises zu Corona finden Sie hier.
  • Altmarkkreis Salzwedel – für Bürger und Unternehmen entsprechende Telefonkontakte u.a. für Fragen in Gewerbeangelegenheiten: Tel. 03901 840233
    Aktuelle Pressemitteilungen des Altmarkkreises finden Sie hier.
  • IHK Magdeburg/Salzwedel – Telefon-Hotline
    für Finanzierungsfragen: 0391-5693-500
    für Exportunternehmen: 0391-5693-146
    für Ausbildung/Prüfung: 0391-5693-438
    Die Mitarbeitenden unterstützen bei Fragen zu Finanzhilfen und Anträgen.
    Weitere Informationen zum Corona Soforthilfeprogramm sind auf der Seite der IHK Magdeburg zusammengefasst.
     

Verdienstausfall durch Kinderbetreuung

Seit 30.03.2020 haben erwerbstätige Sorgeberechtigte auf der Grundlage von § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfall, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes vorübergehend geschlossen werden.

Die betreuten Kinder dürfen das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es darf keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit bestehen. Die Entschädigung erfolgt nur für Zeiträume ab dem 30.03.2020.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt stellt ab dem 04.05.2020 ein Online–Antragsformular bereit. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Darüber hinaus stellt das Landesverwaltungsamt eine Übersicht zu Häufig gestellten Fragen zur Entschädigung für Verdienstausfall aufgrund der Kinderbetreuung infolge der Corona-Pandemie gem. § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Verfügung.

Hotline Landesverwaltungsamt: 0345 514-1705

 

Legitimation Blumenstrauss Customer Lifecycle Management - IB wird durch externen Dienstleister unterstützt

Die Hotline wird von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters Blumenstrauss Customer Lifecycle Management betreut. Die Firma nutzt für Anrufe bei den Antragstellern die Rufnummer 0345 2393 456 und die E-Mail-Adresse soforthilfe-corona@bclm.de. Die Kontaktaufnahme über diese Kanäle erfolgt im Auftrag der IB und dient der schnelleren Bearbeitung der Anträge.

 

Steuererleichterungen – FAQ zu Corona

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern.

So wird die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen oder Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen herabzusetzen und zu erstatten. Neben diesen Maßnahmen kann bis zum Ende des Jahres von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden.

Alle Fragen zum Nachlesen finden Sie hier.
 

Aussetzen von Rentenversicherung

Selbständige, die in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können einen formlosen Antrag auf Aussetzung der Beitragszahlung bis 31.10.2020 stellen.

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 48090 bzw. Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de
 

Lotto Sachsen-Anhalt: Hilfsfond

LOTTO Sachsen-Anhalt hat einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen eingerichtet, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Über den Lotto-Hilfsfonds werden bis zu 1 Million Euro bereitgestellt.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.lottosachsenanhalt.de/lotto-hilfsfonds

 

Berufswahl online möglich: Bundesagentur für Arbeit stellt Angebote bereit
Die Arbeitsagentur stellt jungen Menschen bei Fragen zur Berufs- und Studienwahl eine Auswahl an Online-Angeboten zur Verfügung.

Wegen der Corona-Pandemie erweist sich der Schritt von der Schule in Ausbildung und Studium für viele Jugendliche in diesem Jahr als besonders schwierig. Die Agentur für Arbeit Stendal hat dazu außerdem ihr telefonisches Angebot für den Bereich der Ausbildungs- und Studienberatung ausgebaut.

Die Hotline der Bundesagentur für Ausbildung und Studium ist von montags bis freitags von 10 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 03931 640160 zu erreichen. 


Krippe, Kita und Hort werden nach Pfingsten wieder geöffnet
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration informiert, dass nach Pfingsten alle Kinder wieder Krippe, Kita und Hort besuchen können. Mehr Informationen zu den Regelungen und dem Kita-Fahrplan des Landes finden Sie hier


Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie

Aufgrund der derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kommt es zur Absage und Verschiebung zahlreicher Veranstaltungen in Sachsen-Anhalt. Insbesondere der Kulturbereich, der vom Austausch und Miteinander lebt, ist in empfindlichem Maße von der Pandemie betroffen. Mehr Information zu den Veröffentlichungen finden Sie hier. Im Anhang befindet sich eine Übersicht aller Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende in Sachsen-Anhalt zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie. 


Sozialschutzpaket II – Kurzarbeitergeld 

Der Bundestag hat das Zweite Sozialschutzpaket verabschiedet. Das Sozialschutz-Paket II enthält unter anderem die Regelung zur gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2020 (§ 421c SGB III). Mehr Informationen zu der Staffelung des Kurzarbeitergeldes und weitere Informationen aus dem Zweiten Sozialschutzpakte finden Sie hier
 

 

 

 


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