Corona Maßnahmen Aktuell

Auf Grund der 15. Corona-Verordnung und dem Bund-Länder Beschluss.

Am 17.02.2022 hat sich das Kabinett über die Umsetzung des am 16.02.2022 gefassten Bund-Länder-Beschlusses verständigt. Die „Sechste Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ trat am 18.02.2022 in Kraft.


Folgende Regelungen gelten zurzeit:
• Abkehr von der 2G-Pflicht im Einzelhandel > Nachweispflicht des Immunitätsstatus entfällt, Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske,
• Abkehr von der 2G-Pflicht in Museen, Gedenkstätten, Ausstellungshäusern, Bibliotheken, Archiven sowie Autokinos und Tierhäusern > 3G-Modell,
• Aufhebung der Kontaktempfehlung für Geimpfte/Genesene > 10 Personen Grenze entfällt,
• Lockerung der Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte/Nicht-Genesene > private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte/Nicht-Genesene teilnehmen, sind mit höchstens 10 Personen erlaubt, dies gilt nicht bei privaten Treffen von 2 Haushalten, einschließlich der dazugehörigen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Weitere Lockerungsschritte ab 4. März 2022 – in Abhängigkeit von der Krankenhausbelastung:
• Lockerung der Zugangsregelungen in der Gastronomie/Hotellerie sowie im organisierten Sport,
• Erhöhung der Kapazitäten bei Großveranstaltungen,
• Öffnung von Diskotheken und Clubs.


Ab dem 20. März 2022 sollten im dritten und letzten Schritt alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt.

Als Anlage sind die 6. Änderungsverordnung sowie der Bund-Länder-Beschluss beigefügt.
Quelle: PM Staatskanzlei und Ministerium für Kultur, 17.02.2022



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