Antragsaufruf: Förderung »Ländlichen Wegebau«

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert den ländlichen Wegebau mit insgesamt 5,5 Millionen Euro.

Gut ausgebaute Wege stärken nicht nur die Landwirtschaft in der Altmark. Auch für die Bürger vor Ort, Radfahrer, Spaziergänger und Touristen sind sie von hohem Wert. 

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert den ländlichen Wegebau mit insgesamt 5,5 Millionen Euro. Bereitgestellt wird das Geld aus dem EU-Förderprogramm »Ländlicher Wegebau«, das aus nationalen Mitteln des Landes, des Bundes sowie finanziellen Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI stammen.

»Die Menschen in den ländlichen Regionen profitieren von einem gut ausgebauten Wegenetz und dessen multifunktionaler Bedeutung. Derzeit sind die Wege noch in teils schlechtem Zustand. Daher freue ich mich, dass wir als Land Sachsen-Anhalt mit dem Förderaufruf unsere Kommunen beim Ausbau der ländlichen Wege weiter fördern. Damit kommen wir auch den Wünschen der Menschen vor Ort nach bestmöglicher Mobilität nach und helfen, die Region weiter zu vernetzen.«

Sven Schulze, Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen (etwa Vereine) und Privatpersonen.

Antragsfrist:  29.04.2022

 

ILE Bonus – Erhöhter Fördersatz

Gern möchten wir Sie auf den ILE-Bonus und die Nutzung erhöhter Zuschüsse aufmerksam machen. Diesen Bonus können Sie nutzen, wenn Sie beigefügtes Formular zur weiteren Stellungnahme beim ART einreichen - hiermit erfolgt eine Zuordnung zum ILEK und damit der erhöhte Fördersatz. 

 

Die derzeit gültige Übergangsverordnung zur EU-Strukturfondperiode 2014-2020 stellt bis 2022 neues Geld nach alten Regelungen bereit. Das »ILEK Altmark 2020« wurde auf Beschluss beider altmärkischer Kreistage für diese Übergangsjahre (bis 2022) in seiner Gültigkeit verlängert, sodass der ART auf dieser Grundlage weiterhin die Stellungnahmen zum ILE-Bonus bearbeiten kann.

 

WICHTIG

Der ART bittet darum, die Projektkonzepte sowie die Vorlagen zur Stellungnahme bis spätestens 20.04.2022 per E-Mail an info(at)altmark.de einzureichen, um eine fristgerechte Bearbeitung und somit die Einreichung des vollständigen Projektantrages beim ALFF zu gewährleisten.

Der Aufruf und die Unterlagen sind auf der Seite unter ELAISA Sachsen-Anhalt (Formulare 6302).

 

Die wichtigsten Informationen zusammengefasst finden Sie im Merkblatt zum Antragsaufruf.

Für Fragen steht das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) zur Verfügung.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des ART, Tourismusmanagement Ramona Wolf, Tel. 039322 726013 und Regionalmanagement Stephan Thiele, Tel. 039322 726014 gern zur Verfügung.


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