Förderung für Dorfgemeinschaftsläden
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt hat einen Ideenwettbewerb im Förderprogramm „DorfGemeinschaftsläden“ ausgerufen. Bis zum 22. Juli 2022 können Kommunen, Vereine, Unter-nehmen und Privatpersonen Anträge zur Förderung einreichen.
Förderfähig sind Machbarkeitsstudien sowie investive Maßnahmen für die Schaffung eines neuen oder der Erweiterung eines bestehenden Dorfgemeinschaftsladens inklusive des Grunderwerbs. Bei einer Förder-quote von 65 - 90 % beträgt die maximale Zuschusshöhe 200.000 EUR.
Ein Merkblatt sowie die Antragsunterlagen zum Programm finden Sie im Portal ELAISA Sachsen-Anhalt unter dem folgenden Link.
Spezifische Fragen der Antragstellung beantwortet das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneu-ordnung und Forsten (ALFF Altmark).
>> Hier der Aufruf und das Merkblatt zur Förderung „DorfGemeinschaftsläden“
Hintergrund: Das Förderprogramm „DorfGemeinschaftsläden“ ist seit 2021 ein dauerhaftes Unterstüt-zungsangebot mit dem Zweck, Dorfgemeinschaftsläden zu schaffen, zu ergänzen oder zu erweitern und die Grundversorgung ländlich geprägter Orte aufzuwerten. Ein Dorfgemeinschaftsladen verbindet die Nahver-sorgung mit mindestens zwei weiteren Dienstleistungen und funktioniert als innerörtlicher Treffpunkt mit sozialer, kultureller oder ähnlicher Ausprägung.