Bundesverfassungsgericht zur Bettensteuer

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht erklärt, dass die Bettensteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.05.2022 zur Verfassungsmäßigkeit örtlicher Übernachtungssteuern erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes Norbert Kunz: „Die Bettensteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute klargestellt. Ob die Bettensteuer allerdings das richtige Instrument ist, für eine nachhaltige, verlässliche und faire Finanzierung touristischer Aufgaben zu sorgen, muss bezweifelt werden. Dagegen würden die Mittel aus einer Tourismusabgabe zweckgebunden und ausschließlich für touristische und kulturelle Aufgaben aufgewendet werden. Das Urteil und seine Folgen für die Tourismusfinanzierung müssen nun sorgfältig ausgewertet werden.“



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