Bundesförderung für Atemschutzmasken-Produktion

Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte

Ein zentrales Element für die dauerhaft erfolgreiche Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte. Um die Versorgung sicherzustellen, ist deshalb der Ausbau bestehender und die Schaffung neuer und zusätzlicher Produktionskapazitäten innerhalb Deutschlands und der Europäischen Union dauerhaft erforderlich.

Dem Ausbau der Filtervliesproduktion, welches der Herstellung von Atemschutz- und OP-Masken dient, kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Dieser dauerhafte Aufbau von Produktionskapazitäten innerhalb Deutschlands erhöht die Verfügbarkeit der benötigten Produkte und verringert die einseitige Abhängigkeit von Importen.

In einem ersten Schritt werden mit der Förderrichtlinie Schutzausrüstung somit Investitionen in den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Produktion von Filtervlies im Meltblown-Verfahren gefördert. Das entsprechende Förderprogramm ist seit dem 1. Mai 2020 in Kraft.

Informationen zur Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren erhalten Sie hier. Unternehmen können Anträge bis zum 30. Juni 2020 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.


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