Antragsaufruf: Förderung »Ländlicher Wegebau«
Gut ausgebaute Wege stärken nicht nur die Landwirtschaft in der Altmark. Auch für die Bürger vor Ort, Radfahrer, Spaziergänger und Touristen sind sie von hohem Wert.
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert den ländlichen Wegebau mit insgesamt 2,7 Millionen Euro. Bereitgestellt wird das Geld aus dem EU-Förderprogramm »Ländlicher Wegebau«, das aus nationalen Mitteln des Landes, des Bundes sowie finanziellen Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) stammen.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften oder natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Antragsfrist: 28.05.2023
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst finden Sie im Merkblatt zum Antragsaufruf und die Unterlagen sind auf der Seite unter ELAISA Sachsen-Anhalt (Formulare 6302).
Für Fragen steht das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) zur Verfügung:
Hauptsitz Stendal
Akazienweg 25
39576 Stendal
Telefon: +49 3931 633-0
Fax: +49 3931 633-100
E-Mail: PoststelleSDL(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de
Außenstelle Salzwedel
Goethestraße 3+5
29410 Salzwedel
Tel.: +49 3901 846-0
Fax: +49 3901 846-100
E-Mail: PoststelleSAW(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de
Hinweis ILE Bonus – Erhöhter Fördersatz
Gern möchten wir Sie auf den ILE-Bonus und die Nutzung erhöhter Zuschüsse aufmerksam machen. Zur Nutzung dieses Bonus wenden Sie sich bitte an das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ALTMARK.