Tourismus und Gastronomie: erste Öffnungen ab 15.05.20

Am gestrigen 12. Mai wurde die erste Stufe der Öffnung in Sachsen-Anhalt beschlossen.

Gemäß der Verordnung zur Änderung der 5. SARS -CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde am gestrige Tage die erste Stufe der Öffnung für die Gastronomie und das Beherbergungswesen beschlossen.

Informationen zu den wichtigsten Terminen zur Öffnung der touristischen Angebote hier in der Kurzübersicht:

Ab 15. Mai
Wiedereröffnung Camping- und Wohnmobilstellplätzen, Ferienhäuser, Ferienhauspark, Ferienwohnungen, Yacht- und Sportboothäfen und vergleichbare Unterkünften für Personen aus Sachsen-Anhalt mit gewerblichem oder privatem Reiseanlass
Voraussetzungen

  • autarke Versorgung (eigenes Bad, WC und Küche)
  • Vorliegen eines Hygienekonzepts*
  • Einhaltung der Abstandsregelung
  • Aushang oder Informationsblätter für Gäste zu Schutzmaßnahmen (Hygiene- und Abstandsregelungen)
  • Erfassen der Gäste in einer tagesaktuellen Anwesenheitsliste
  • Einmietung von max. fünf Personen oder die Personen eines Hausstandes und mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt.
  • Führen von Reinigungsprotokollen

 
Ab 18. Mai
Wiedereröffnung von Speisewirtschaftsbetriebe auf Antrag beim zuständigen Landkreis/ kreisfreie Stadt
Antragsformular Altmarkkreis Salzwedel
Antragsformular Landkreis Stendal
Voraussetzung:

  • Betreiber muss Hygienekonzepts vorgelegen*
  • Betreiber muss Raumaufteilungskonzept (Grundrisszeichnung) vorgelegen
  • es erfolgt eine Einzelfall-Genehmigung durch den Landkreis

 
Ab 22. Mai
Wiedereröffnung von Hotels, Pensionen und anderen Unterkünfte für Sachsen-Anhaltiner
Wiedereröffnung von Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften (Kneipen, Bars, Diskotheken u.ä.)
Voraussetzung:

  • Wiederaufnahme des Betriebs muss beim zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden
  • Vorliegen eines Hygienekonzepts*/ Einhalten der Hygiene- und Arbeitsschutzregelungen der zuständigen Berufsgenossenschaft (DEHOGA)
  • Einhalten der Abstandsregelung
  • Dienstleistende Angestellte müssen Mundschutz tragen
  • Bereitstellung von Desinfektion für Gäste
  • Aushang oder Informationsblätter für Gäste zu Schutzmaßnahmen (Hygiene- und Abstandsregelungen)
  • Erfassen der Gäste in einer tagesaktuellen Anwesenheitsliste inkl. Uhrzeit und Tischnummer
  • Keine Buffets

 
Weitere Informationen zu geltenden Bestimmungen und entsprechende Anträge für die Öffnung der Gastronomiebetriebe erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis.


* weitere Informationen finden Sie auch in dieser Übersichtvon Ministerium, DEHOGA, Tourismusverband und IHK. Zur Orientierung bei der Erstellung des Hygienekonzepts eignen sich die Handlungsempfehlungen der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Hygiene- und Schutzkonzept der DEHOGA Sachsen-Anhalt).


Für alle weiteren touristischen Branchen geben die nachfolgend Links eine Übersicht zu weiteren Schutz- und Hygienekonzepten


Der DTV hat ein Konzept für Tourist-Informationen erstellt und arbeitet gerade an einem weiteren Konzept für weitere touristische Einrichtungen.
www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/orientierungshilfe-schutz-und-hygienekonzepte.html


Das Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt bietet außerdem wichtige weitere Informationen und Vorlagen zum Neustart des Tourismus im Land: www.tourismusnetzwerk-sachsen-anhalt.de/de/tourismusnetzwerk-news/empfehlungen-und-handreichungen-aus-der-branche.html – hier finden Sie Handlungsempfehlungen und Hygienemaßnahmen u.a. für

  • Museen, Galerien und Kultureinrichtungen
  • Camping
  • Ferienhaus/ Ferienwohnungen
  • Landurlaub
  • Kanu- bzw. Wassersport
  • Wandern und Spazieren
  • Veranstaltungswirtschaft

 
 Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an den ART oder an Ihren zuständigen Landkreis.


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