Weitreichende Lockerungen für Sachsen-Anhalt

Mit der sechsten Verordnung treten ab dem 28.05.2020 auch weitere Lockerungen im Tourismusbereich in Kraft

Ab diesem Tag sind Reisen in und nach Sachsen-Anhalt wieder erlaubt. Touristen, die aus dem Ausland einreisen, dürfen in Sachsen-Anhalt übernachten sofern sie aus Mitgliedstaaten der europäischen Union, Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Großbritannien oder Nordirland nach Deutschland einreisen.

Darüberhinaus sind Treffen im privaten Umfeld wieder mit bis zu 10 Personen oder für Angehörige zweier Haushalte und nahe Verwandte sowie deren Partner möglich. Auch für private Feiern, Kongresse, Seminare oder beispielsweise Veranstaltungen von Vereinen gelten neue Regelungen. Schwimmbäder, Kinos, Theater oder Volkshochschulen dürfen ebenfalls wieder öffnen und ab dem 02.06. gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb für Kindertageseinrichtungen und Horte.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landes Sachsen-Anhalt sowie in der sechsten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung


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