Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert

Unternehmen können bis zum 30. September 2020 Anträge einreichen

Das Bundesfinanzministerium stimmte dem Vorschlag von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zu, die Antragsfrist von zunächst Ende August bis zum 30. September zu verlängern, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ am Freitag berichtete. Die Überbrückungshilfe sind Zuschüsse zu den Fixkosten der Unternehmen. Maximal werden 80 Prozent der Fixkosten erstattet
– dazu zählen etwa Mieten für Geschäftsräume, Leasingraten und Versicherungen. Je Unternehmen gibt es maximal 150 000 Euro für drei Monate.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe - Abläufe, Förderhöhen oder Antragsvoraussetzungen - finden Sie hier.


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