Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Finanzielle Unterstützungen für Betriebe in der Coronakrise - Programmstart am 1. Juli 2020

 

Neu: Überbrückungshilfen für die Monate Juni bis August 2020
Gemäß Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 wird zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt und gilt branchenübergreifend.

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, auch Soloselbständige, deren Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind.
  • Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
  • Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil in Höhe von
    80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch,
    50% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
    40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40% und unter 50% im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
  • Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. Programmstart ist der 1. Juli 2020. Das Antragsverfahren erfolgt über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, welche die Antragsunterlagen an die zuständige Bewilligungsstelle weiterleiten.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.



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