Förderung von »Touristischer Infrastruktur«

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) des Landes Sachsen-Anhalt ruft zur Einreichung von Projektanträgen für den Förderbereich »Touristische Infrastruktur« auf

Noch bis zum 01.05.21 können die Anträge beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) eingereicht werden.

Der ART bewertet die Förderprojekte aus touristischer Sicht und steht den Antragstellern für eine entsprechende Stellungnahme zur Verfügung. Für eine fristgerechte Bearbeitung bittet der ART daher um die Einreichung der erforderlichen Projektunterlagen für die touristischen Einschätzung bis spätestens 16. April 2021.

Gefördert werden v.a. Maßnahmen zum Neu-, Um- & Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen (Beherbergung, Museen, Bootsanleger, Spielscheunen etc.), Informationszentren, Natur-/ Lehrpfade, Rastplätze, Hinweistafeln sowie Maßnahmen zum Ausbau der Barrierefreiheit. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Hier finden Sie alle Antragsunterlagen für das Förderprogramm ("FP 6315").

Weitere Informationen erhalten Sie beim ALFF Altmark, Tel. 03931 633 0, PoststelleSDL(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de oder Tel. 03901 846 PoststelleSAW(at)alff.mule.sachsen-anhalt.de.


Top