Ausschreibung Gastronomiefläche

Die Stadt Tangermünde schreibt die Bewirtschaftung der Gastronomiefläche am Hafen zum 01.01.2022 aus.

Es handelt sich um eine 25 m x 25 m große Fläche.

Verpachtet wird nur die Fläche. Dies bedeutet, dass der Investor mögliche Gebäude oder baulichen Anlagen selbst errichten muss und eine entsprechende Bürgschaft für die Rückbaukosten erforderlich ist.
Die Mietdauer beträgt 10 Jahre und verlängert sich dann stillschweigend um weiter 5 Jahre.
Der Mietzins beträgt 312,50 € pro Monat.
Vorhanden ist ein städtischer Stromanschluss. Hierfür ist ein monatlicher Abschlag in Höhe von erstmal 150,00 € an die Stadt zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt dann im Nachgang seitens der Stadt und der Abschlag wird gegebenenfalls angepasst.
Ein Wasseranschluss ist auch vorhanden. Hier muss sich der Investor direkt bei den Stadtwerken Tangermünde anmelden.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über einen Pumpenschacht. Die Kosten der Wartung in Höhe von 360,00 € pro Jahr hat der Investor zu tragen.

Folgende Aspekte sollten in dem einzureichenden Konzept betrachtet und gegebenenfalls nachgewiesen werden:

  • Das Vorhaben ist im Konzept grundsätzlich vorzustellen mit Ausführungen zu der baulichen Anlage, dem Angebot an Speisen und Getränken sowie der geplanten Arbeitsplätze.
  • Für die bauliche Anlage muss eine Baugenehmigung eingeholt werden. Die  grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens ist nachweisen und vorab mit dem Denkmalschutz abzusprechen.
  • Die Gastronomie am Hafen liegt im Überflutungsgebiet, weshalb die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung besteht.
  • Ein gesicherter Finanzierungsplan ist vorzulegen.
  • Seitens der Stadt wird an der Promenade kein Winterdienst durchgeführt, insofern besteht keine Zusicherung der Stadt hinsichtlich der Erreichbarkeit der Fläche bei Schnee. Gleiches gilt bezüglich der Erreichbarkeit der Fläche bei Hochwasser.
  • Durch Stadtfeste o.ä. kann es zu einer eingeschränkten Erreichbarkeit der Fläche kommen.
  • Das Vorhaben sollte auf jeden Fall vorab mit den Regelungen des Gaststättengesetzes abgestimmt werden, u.a.:
    • Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen (gültiges Gesundheitszeugnis)
    • Vorrichtungen für angemessene Personalhygiene (Waschbecken mit Warm- und Kaltwasser, Seife, Handtücher)
    • Nachweis Trinkwasserqualität
    • mindestens 2 Kundentoiletten mit Waschbecken mit Warm- und Kaltwasser, Seife, Handtücher
    • gegebenenfalls 1 Personaltoilette
    • Betriebszeit beschränkt auf 22.00 Uhr

Bitte reichen Sie das Konzept bis zum 30.04.2021 an die

Stadt Tangermünde
Frau Hinz
Lange Str. 61
39590 Tangermünde

ein.

Die abschließende Entscheidung über die Vergabe der Bewirtschaftung der Gastronomiefläche am Hafen trifft der Stadtrat nach entsprechender Vorberatung im Fachausschuss entsprechend der eingereichten Konzepte.

Bei Fragen steht Frau Hinz (039322 93272) zur Verfügung.


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