Aktuelle Informationen für Touristiker

Wir möchten Ihnen hier eine Übersicht zu aktuellen Themen, Hilfsangeboten und weiterführenden Links in Zusammenhang mit dem Corona-Virus geben.

Regionale Hilfe-Kampagnen

  • Regional-Kampagne „Die Altmark für zu Hause“

    Wir wollen den Internetnutzern und zukünftigen Gästen jetzt, in der Zeit der Reisebeschränkungen, die Möglichkeit zu digitalen Entdeckungsreise durch unsere schöne Altmark zu geben. Mit Blick auf die Nach-Corona-Zeit, in der das Reisen wieder möglich ist, werden – so aktuelle Prognosen – viele Menschen vorerst von Fernreisen absehen und tendenziell eher regionale Reisen unternehmen. Für diese Reiseplänen sollten wir jetzt Interesse für die Altmark wecken!

    Daher bitten wir Sie um Zulieferung digitaler Inhalte, Videos, aussagekräftige Bilder, Podcasts o.ä. Diese werden wir auf dem Altmark-Portal www.altmark.de, in Presseaussendungen, aber auch für unsere Social Media Tätigkeit unter www.facebook.com/RegionalmarketingAltmark verwenden.

    Für eine Platzierung Ihrer Angebote unter der Landes-Kampagne „Sachsen-Anhalt für zu Hause“ würden wir Ihre Inhalte, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, gern für die Einstellung im Landestourismus-Portal www.sachsen-anhalt-tourismus.de/kultur/sachsen-anhalt-fuer-zuhause-das-reisela an die IMG SA weiterleiten.

    Wir würden Sie bitten, uns die o.g. Datenformate aus Ihren Einrichtungen/Unternehmen zu übersenden, sowie die Einverständniserklärung (PDF Download) zu unterschreiben und beides per E-Mail an marketing(at)altmark.de zurück zu senden.
     

  • Kampagne #notmachterfinderisch – Ihre Reise/Arrangements-Gutschein
    Weiterhin läuft unsere Kampagne für regionale Anbieter: hier können Unternehmen kostenlos zeigen, wie sie derzeit für Kunden erreichbar sind und welche alternativen Servicemöglichkeiten, z.B. in Form von Gutscheinen, geboten werden.

    Sollten Sie auch Interesse haben, vertreten zu sein, so können Sie sich dazu anmelden unter
    www.altmark.de/altmaerker/regionale-laeden-und-angebote/
     

  • Ihr Gastgeberangebot kostenlos auf www.altmark.de
    Wir möchten Ihnen anbieten, sich auf unserer Seite mit Ihren Angeboten zu präsentieren. Dort bilden wir ausschließlich touristische Unternehmen/Institutionen ab, die in der Altmark liegen.
    Dieses Angebot ist zeitlich begrenzt: alle Einsendungen, die bis zum 01.06.2020 eingehen, werden für das Jahr 2020 kostenfrei auf der Plattform www.altmark.de eingepflegt.
    Ab dem 01.01.2021 ist der Eintrag kostenpflichtig laut Entgeltverordnung des ART. Wir sprechen Sie dazu im Jahr 2021 erneut an. Sollten wir dann keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werden Sie automatisch aus dem System gelöscht.

    Die Zusendung der Daten erfolgt ausschließlich unterschrieben in digitaler Form über das hier erhältliche Formular als Word-Dokument. Zusätzlich muss das ausgedruckte Formular per Post an den ART gesendet werden, falls eine digitale Unterschrift nicht möglich ist.
    Rückfragen oder das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an marketing(at)altmark.de oder per Tel. an 039322 72600 bzw. per Post an:
    Altmärkischer Regionalmarketing- und Tourismusverband
    Charlotte Schulz
    Marktstr. 13
    39590 Tangermünde
     

Aktuelle Rechtsgrundlage

Ab dem 28.05.2020 gilt für Sachsen-Anhalt die sechste Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (Sechste SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung). 

Inhalte für Sie als Gastgeber / Kultureinrichtungen finden Sie unter den Paragraphen
§ 1 Veranstaltungen,Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen
§ 4 Kultur-, Freizeit-, Spiel-…Einrichtungen
§ 5 Beherbergungsbetriebe und Tourismus
§ 6 Gaststätten
§ 21 Ordnungswidrigkeiten
Am Ende des Dokuments findet sich der entsprechende Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Sechsten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung im Land Sachsen-Anhalt.

Wichtige Fragen und Antworten zu allem, was in diesen Zeiten noch erlaubt oder eben aktuell nicht erlaubt ist, finden Sie hier.

Corona-Finanzhilfen im Land Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt können seit Montag, den 30.03.2020, die Soforthilfen über die Investitionsbank (IB) beantragt werden. Die Mittel werden gestaffelt als nicht rückzahlbare Zuschüsse ausgereicht.

  • Informationen zur Corona Soforthilfe (Förderstufe 1)
    www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-corona-soforthilfe
    Soforthilfe, insbesondere für Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen - Anträge können bis 31.05. eingereicht werden. Die Anträge werden schnell bearbeitet, die Hilfen zeitnah ausgezahlt.
  • IB Darlehen für Kleine und Kleinst-Unternehmen (Förderstufe 2)
    www.ib-sachsen-anhalt.de/temp-ib-darlehen-fuer-kleine-unternehmen
    In einer zweiten Stufe des Hilfsprogramms für Unternehmer ermöglicht das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt eine unbürokratische Beantragung von Krediten für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern.
  • Mit der Erweiterung des Soforthilfeprogramms auf Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten wird mit der dritten Stufe des Sofortprogramms Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen ein weiteres Finanzierungsinstrument angeboten. Weitere Informationen, Konditionen und alle Unterlagen zum Download finden Sie hier
  • Ansprechpartner bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB SA)
    Bei der IB stehen an der eingerichteten Hotline bei Fragen für die Corona-Soforthilfe zur Verfügung – montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter Tel. 0391 55749796
  • Update: Online-Antragsverfahren gestartet
    Seit dem 28.04.2020 können Unternehmen auch ein Online-Antragsverfahren zur Beantragung von Corona-Soforthilfen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nutzen. Grundsätzlich müssen die Kunden, wie bei der klassischen Antragstellung auch, alle notwendigen Daten angeben. Der Kunde kann jederzeit das Online-Tool nutzen und auch von mobilen Endgeräten aus darauf zugreifen. Die Antragstellung ist durch das Anlegen eines personalisierten Kundenkontos, das die einzelnen Schritte abspeichert, zu jedem Zeitpunkt möglich.

Ihre Ansprechpartner in der Altmark zu den o.g. Corona-Finanzhilfen

  • Landkreis Stendal – Telefonsprechstunde: Mo.-Fr. 9.00 bis 16.00 Uhr unter Tel. 03931 607899 oder -882 oder -880
    Fragen können auch per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(at)landkreis-stendal.de gestellt werden.
    Aktuelle Mitteilungen des Landkreises zu Corona finden Sie hier.
  • Altmarkkreis Salzwedel – für Bürger und Unternehmen entsprechende Telefonkontakte u.a. für Fragen in Gewerbeangelegenheiten: Tel. 03901 840233
    Aktuelle Pressemitteilungen des Altmarkkreises finden Sie hier.
  • IHK Magdeburg/Salzwedel – Telefon-Hotline
    für Finanzierungsfragen: 0391-5693-500
    für Exportunternehmen: 0391-5693-146
    für Ausbildung/Prüfung: 0391-5693-438
    Die Mitarbeitenden unterstützen bei Fragen zu Finanzhilfen und Anträgen.
    Weitere Informationen zum Corona Soforthilfeprogramm sind auf der Seite der IHK Magdeburg zusammengefasst.
     

Steuererleichterungen – FAQ zu Corona

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern.

So wird die Möglichkeit eingeräumt, Steuerzahlungen in der Regel zinslos zu stunden, die Vorauszahlungen zur Einkommen-, Körperschaft- und zur Gewerbesteuer herabzusetzen oder Sondervorauszahlung für die Dauerfristverlängerung bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen herabzusetzen und zu erstatten. Neben diesen Maßnahmen kann bis zum Ende des Jahres von der Vollstreckung rückständiger Steuerschulden abgesehen werden.

Alle Fragen zum Nachlesen finden Sie hier.
 

Aussetzen von Rentenversicherung

Selbständige, die in der Deutschen Rentenversicherung versichert sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können einen formlosen Antrag auf Aussetzung der Beitragszahlung bis 31.10.2020 stellen.

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 48090 bzw. Informationen unter www.deutsche-rentenversicherung.de
 

Lotto Sachsen-Anhalt: Hilfsfond

LOTTO Sachsen-Anhalt hat einen Hilfsfonds für gemeinnützige Vereine, Träger, Verbände und Organisationen eingerichtet, die finanzielle Ausfallbelastungen durch die Corona-Pandemie haben. Über den Lotto-Hilfsfonds werden bis zu 1 Million Euro bereitgestellt.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.lottosachsenanhalt.de/lotto-hilfsfonds

 

Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt

Über die Plattform Tourismusnetzwerk Sachsen-Anhalt werden Sie auf relevanten Internetseiten zur derzeit vorherrschenden Situation informiert. Dort stehen Themen auf der Startseite, Antragsformulare und Hilfen zum Ausfüllen zur Verfügung. Nutzen Sie folgenden Link:
www.tourismusnetzwerk-sachsen-anhalt.de/de/tourismuskompasscorona.html
 

Vorbereitungen für die Saison nach der Krise

Gastgeber können die vermietungsfreie Zeit nutzen und Ihre Unterkünfte auf den Prüfstand stellen.
Die Empfehlung an die Vermieter ist, wenn möglich, jetzt die Arbeit an der Qualität der Angebote zu starten. Dazu gehört auch das Online-Angebot (Websites, Portale, Bildmaterial, Texte). Gastgeber können sich mit Studien zum FeWo Markt beschäftigen und auch eine intensive Auseinandersetzung mit dem DTV-Kriterienkatalog wäre zu empfehlen. Ziel sollte sein, die bestmögliche Qualität zu bieten und die Angebote für neue und alte Gäste bereit zu haben, wenn wieder gereist werden darf.
Aufgrund der aktuellen Situation hat der DTV die Empfehlung ausgesprochen, die DTV-Klassifizierung für Ferienwohnungen, -häuser und -zimmer sowie die i-Marke Prüfungen bis auf Weiteres auszusetzen. Diese Empfehlung ist zum Schutz der Prüfer und Gastgeber ausgesprochen worden. 

Wenn vor Ort allerdings die Möglichkeit besteht, eine DTV-Klassifizierung ohne direkten Kontakt mit dem Gastgeber durchzuführen, liegt die Entscheidung – im Rahmen der Verordnungen der Bundesländer-bei den Prüfern. Wenn z. B. durch Vermittlungstätigkeiten Zutritt zu einer Unterkunft möglich ist und der Gastgeber mit der DTV-Klassifizierung ohne seine Anwesenheit einverstanden ist, so können die Klassifizierungen durchgeführt werden.
Die DTV-Sterne sind eine freiwillige Qualitätskontrolle für Ferienwohnungen und -häuser sowie Ferienzimmer mit bis zu neun Betten. Informationen zu den Kriterien für Sternunterkünfte finden Sie unter www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte.html


Top