Beantragung von Modellprojekten für Sachsen-Anhalt möglich

Wirtschaftsministerium gibt Antragsverfahren für Modellprojekte in den Bereichen Handel, Gastronomie und Beherbergung bekannt

 

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder haben sich am 23.März 2021 darauf verständigt, dass einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens in ausgewählten Regionen im Rahmen von Modellprojekten öffnen dürfen. Voraussetzungen für Modellprojekte sind nach dem Beschluss aus der vergangenen Woche unter anderem hinreichende Schutzmaßnahmen sowie ein strenges Testregime und IT-gestützte Kontaktverfolgung in einem räumlich abgrenzbaren Bereich.

Mit der vom Kabinett daraufhin am 25.03.2021 beschlossenen 11. Eindämmungsverordnung werden Modellprojekte auch für Sachsen-Anhalt ermöglicht. Danach entscheiden künftig die jeweils zuständigen Fachministerien über die Zulassung von Modellprojekten, die ausschließlich vonseiten der Landkreise und kreisfreien Städte beantragt werden können. Am Dienstag hat Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann das im Ministerium entwickelte Antragsverfahren für die Bereiche Handel (Ladengeschäfte), Gastronomie und Beherbergung im Kabinett vorgestellt. Es wurde vereinbart, dass sich die Ressorts wechselseitig über Genehmigungen von Modellprojekten informieren werden. Nach Maßgabe der Eindämmungsverordnung könnten bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 200 je 100.000 Einwohner erste Modellprojekte ab dem 6. April 2021 starten.

Das Wirtschaftsministerium wird den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts das Antragsformular für Modellprojekte zukommen lassen. Das Formular basiert inhaltlich auf einem Erlass des Wirtschaftsministeriums. Die Antragssteller erklären darin, die Voraussetzungen zur Durchführung von Modellprojekten gemäß § 14 der 11. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 25. März 2021 zu erfüllen und fortlaufend zu überwachen. So müssen die Antragssteller beispielsweise während der Projektlaufzeit lückenlose Testungen sowie IT-gestützte Kontaktnachverfolgung, vorzugsweise unter Verwendung der Luca App, gewährleisten. Ebenso muss seitens der Antragssteller die räumliche Abgrenzbarkeit des Projektgebietes sowie deren zeitliche Befristung (max. vier Wochen) sichergestellt sein. Modellprojekte sind ferner nur dann genehmigungsfähig, wenn Antragssteller eine befürwortende infektionshygienische Bewertung der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde für das Projektgebiet und die geplante Projektzeit vorlegen und deren Begleitung sicherstellen.

„Grundsätzlich befürworte ich Modellprojekte ganz ausdrücklich, denn mit ihrer Hilfe lässt sich ermitteln, wie wir das Alltagsleben in der Pandemie freier gestalten können. Damit Landkreise und kreisfreie Städte möglichst schnell Modellprojekte in den Bereichen Handel, Gastronomie und Beherbergung beantragen können, hat das Wirtschaftsministerium ein schlankes Antragsformular entwickelt und dabei weitgehend auf Bürokratie verzichtet“, erklärte Willingmann. „Angesichts der steigenden Infektionszahlen auch in Sachsen-Anhalt bin ich hinsichtlich des Starts erster Modellprojekte unmittelbar nach Ostern jedoch skeptisch. Nach wie vor besteht unser oberstes Ziel in der Pandemie darin, das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Deshalb ist die Beurteilung der Projekte durch die Gesundheitsämter im Rahmen der Modellanträge von erheblicher Bedeutung. Eines muss ganz klar sein: Es geht nicht um leichtsinnige unkontrollierte Öffnungsschritte, sondern um das Gegenteil: Verantwortungsbewusste Projekte, die beispielsweise auch das Dunkelfeld der Infektion aufhellen und damit mehr Leben sowie einen freieren Alltag in der Pandemie aufzeigen sollen; sie können dann Vorbild für weitere Schritte werden.“

Grundsätzlich gilt: Modellprojekte werden bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 je 100.000 Einwohner vonseiten des Ministeriums nicht genehmigt. Und auch bereits genehmigte Projekte können bei Überschreiten des Schwellenwerts vor dem Start nicht beginnen. Nur bei einem stabilen Infektionsgeschehen unterhalb dieser Inzidenz werden Modellprojekte zugelassen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung.

 


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