Stallpflicht für Nutzgeflügel im gesamten Altmarkkreis Salzwedel

Verhinderung des Eintrags der Geflügelpest | Altmarkkreis Salzwedel erlässt Allgemeinverfügung

Ab sofort wird bis auf Widerruf im gesamten Altmarkkreis Salzwedel die Aufstallung aller Nutzgeflügel angeordnet. Dies ist aus Sicht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes notwendig, um einen Eintrag des Erregers der Geflügelpest in die Nutzgeflügelbestände des Altmarkkreises zu verhindern und damit umfangreiche wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter auszuschließen.
Hintergrund ist das seit Ende Oktober vor allem im norddeutschen Raum zahlreiche Auftreten der hochpathogenen Form der Geflügelpest HPAIV H5 bei Wildvögeln und Hausgeflügel.

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bewertet das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest aus dem Wildbestand in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch. Um das Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügel haltende Betriebe und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich zu reduzieren, sind Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel möglichst zu vermeiden. Dies ist Anbetracht in der aktuellen Lage aus Sicht des Veterinäramtes nur durch eine allgemeine Aufstallungspflicht ausreichend zu gewährleisten. Darüber hinaus ist jeder Tierhalter weiterhin angehalten, die entsprechenden Biosicherheitsmaßnahmen selbstständig einzuhalten.

Um der Aufstallungspflicht nachzukommen, eignen sich neben geschlossenen Ställen ebenso Vorrichtungen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Die - auch vorübergehende - Haltung von Geflügel im Auslauf ist somit bis auf weiteres untersagt.  

>> Hier die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel
 
Der Landkreis appelliert auch noch einmal an bisher nicht registrierte Geflügelhalter, die Registrierung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unverzüglich nachzuholen. Dies geschehe im Interesse jedes einzelnen Tierhalters, da nur so ist im Seuchenfall eine schnelle Kontaktverfolgung zur Eindämmung der Erkrankung stattfinden könne.
Ein Nachweis der derzeit festgestellten Virustypen H5N8 und H5N5 beim Menschen konnten laut FLI bisher nicht nachgewiesen werden.

Das Veterinäramt bittet zudem Todfunde von Wildvögeln zu melden. Dies kann unter den folgenden Telefonnummern geschehen: (03901) 840 416 sowie 840 424.


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