Verbesserung der Überbrückungshilfe lll
Darüber hinaus steht sie mehr Unternehmen zur Verfügung, berücksichtigt die Situation des Einzelhandels besser und enthält eine Neustarthilfe für Soloselbstständige. Alle Informationen finden Sie im Dokument unter diesem Artikel und unter folgendem Link:
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Corona/
Die Überbrückungshilfen können unter folgendem Link beantragt werden:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/
Für Unternehmen gilt dabei weiterhin, dass die Anträge durch elektronisch prüfende Dritte gestellt werden müssen, also beispielsweise Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen oder Rechtsanwält/innen. Soloselbstständige können die Neustarthilfe direkt beantragen.
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