Änderungsverordnung für Sachsen-Anhalt

Die 3. Verordnung zur Änderung der 9. SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 22. Januar 2021 wurde beschlossen

Sie gilt seit dem 25. Januar 2021. Sachsen-Anhalt setzt damit die am 19. Januar 2021 von Bund und Ländern gemeinsam beschlossenen Maßnahmen um. Die Änderungsverordnung finden Sie unterhalb dieses Artikels zum Nachlesen.



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