40 Mio. Euro: Härtefallfonds startet in Sachsen-Anhalt

Unternehmen und Selbstständige aus Sachsen-Anhalt, die durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schieflage geraten sind, aber bisher nicht von Hilfsprogrammen profitieren, können ab sofort bei der Investitionsbank die sogenannte Härtefallhilfe beantragen.

Es stehen bis zu 40 Millionen Euro bereit, die zur Hälfte vom Bund und vom Land Sachsen-Anhalt finanziert werden.

„Nachdem es uns Ländern in intensiven Verhandlungen mit dem Bund gelungen ist, die ‚Überbrückungshilfe III‘ unter anderem um das Element des Eigenkapitalzuschusses und damit um eine Art Unternehmerlohn zu ergänzen, starten wir jetzt mit dem Härtefallfonds ein weiteres wichtiges Instrument zur Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen bei uns in Sachsen-Anhalt“, erklärte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am 19.05.2021.

Die Härtefallhilfe kann bis zu 100.000 Euro betragen; in Ausnahmefällen sind auch höhere Beträge möglich. Anträge können bis Ende Oktober 2021 über Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden.

Die ausführliche Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums ist als Anlage beigefügt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der IB Sachsen-Anhalt.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, 19.05.2021



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