Förderung zur Dorfentwicklung & Touristischer Infrastruktur

Antragsaufruf – Damit der ländliche Raum eine Zukunft hat! Erhöhter Fördersatz »ILE Bonus« möglich.

Lebendige Dörfer sind das Rückgrat des ländlichen Raumes in Sachsen-Anhalt – sie prägen auch maßgeblich die Struktur unserer Altmark! Unsere Gemeinden und eine Vielzahl an Privatpersonen sorgen mit ihrem Engagement, mit zukunftsfähigen Konzepten und Ideen dafür, dass die ländlich geprägte Altmark lebenswert für die Menschen vor Ort bleibt, sich darüber hinaus aber auch Touristen angezogen fühlen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten fördert mit insgesamt 21,5 Millionen Euro Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unserer ländlichen Räume mit den EU-Förderprogrammen »Dorfentwicklung« und »Touristische Infrastruktur«.

Antragsberechtigt sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gemeinnützige juristische Personen (etwa Vereine) und Privatpersonen.

Antragsfrist: 16. Mai 2022

Ziel ist es, die ländlichen Regionen mit ihren Dörfern im dezentralen Siedlungsgefüge zu erhalten, die Grundzentren zu stärken sowie die Sicherung der Daseinsvorsorge und der innerörtlichen Entwicklung in den Fokus zu nehmen. Die wichtigsten Informationen zusammengefasst finden Sie im jeweiligen Merkblatt zum Antragsaufruf: Dorfentwicklung und Touristische Infrastruktur.

Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter ELAISA Sachsen-Anhalt (Formulare Investitionsförderung, FP 6314 und 6315).

Für Fragen steht das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark (ALFF Altmark) zur Verfügung. Für Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner im ALFF Altmark gern bereit.

 

ILE Bonus – Erhöhter Fördersatz

Gern möchten wir Sie auf den ILE-Bonus und die Nutzung erhöhter Zuschüsse von bis zu 10 % aufmerksam machen. Diesen Bonus können Sie nutzen, wenn Sie beigefügtes Formular zur weiteren Stellungnahme beim ART einreichen - hiermit erfolgt eine Zuordnung zum ILEK und damit der erhöhte Fördersatz.

Die derzeit gültige Übergangsverordnung zur EU-Strukturfondperiode 2014-2020 stellt bis 2022 neues Geld nach alten Regelungen bereit. Das »ILEK Altmark 2020« wurde auf Beschluss beider altmärkischer Kreistage für diese Übergangsjahre (bis 2022) in seiner Gültigkeit verlängert, sodass der ART auf dieser Grundlage weiterhin die Stellungnahmen zum ILE-Bonus bearbeiten kann.

WICHTIG

Der ART bittet darum, die Projektkonzepte sowie die Vorlagen zur touristischen Stellungnahme bzw. ILEK Stellungnahme bis spätestens 01.05.2022 per E-Mail an info@altmark.de einzureichen, um eine fristgerechte Bearbeitung und somit die Einreichung des vollständigen Projektantrages beim ALFF zu gewährleisten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des ART, Tourismusmanagement Ramona Wolf, Tel. 039322 726013 und Regionalmanagement Stephan Thiele, Tel. 039322 726014 gern zur Verfügung.



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