Soforthilfeprogramm für Unternehmen bis 500 Beschäftigte

Ab sofort (23. April 2020) können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigte nun auch Kredite zu besonders günstigen Konditionen beantragen.

 

Das Wirtschaftsministerium erweitert das Soforthilfeprogramm auf Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und zündet damit die dritte Stufe des Sofortprogramms - es umfasst ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro. Mit dem Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen - in unterschiedlicher Rechtsform, einschließlich der Angehörigen freier Berufe – bietet die Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein Finanzierungsinstrument an, das sowohl der Liquiditätssicherung von unverschuldet durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen als auch der Realisierung von Investitionen in die Zukunft von Unternehmen dient.

Weitere Informationen, Konditionen und alle Unterlagen zum Download finden Sie hier
 

Update: Online-Antragsverfahren gestartet
Seit dem 28.04.2020 können Unternehmen auch ein Online-Antragsverfahren zur Beantragung von Corona-Soforthilfen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nutzen. Grundsätzlich müssen die Kunden, wie bei der klassischen Antragstellung auch, alle notwendigen Daten angeben. Der Kunde kann jederzeit das Online-Tool nutzen und auch von mobilen Endgeräten aus darauf zugreifen. Die Antragstellung ist durch das Anlegen eines personalisierten Kundenkontos, das die einzelnen Schritte abspeichert, zu jedem Zeitpunkt möglich.



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