Testung von Reiserückkehrern

Testpflicht für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten ab 8. August 2020

Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten müssen sich ab dem 08. August 2020 vor oder nach ihrer Ankunft in Deutschland verpflichtend auf das Virus testen lassen, so die aktuellen Festlegungen des Bundesgesundheitsministeriums. Entweder bringen Reiserückkehrer ein negatives Testergebnis mit oder lassen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise in Deutschlandeinen einen kostenfreien Corona-Abstrich durchführen.

Für Einwohner des Altmarkkreises Salzwedel
Dieser Abstrich kann sowohl beim Hausarzt als auch im Fieberzentrum in Salzwedel vorgenommen werden. Für das Fieberzentrum ist eine Terminvereinbarung notwendig, Tel.: 03901 840 791. Zum Abstrich selbst ist neben der Krankenkassenkarte auch ein Nachweis des Auslandsaufenthaltes mitzubringen. „Um schnell Gewissheit zu haben, ob man sich infiziert hat oder nicht, sollten alle Reiserückkehrer die kostenlosen Test bei der Heimreise in Anspruch nehmen“, empfiehlt Landrat Michael Ziche. Er weiter: „Solange kein Negativ-Test vorliegen, gilt weiterhin für alle Reiserückkehrer aus Risikogebieten die 14tägige Quarantänepflicht“. 

Informationen zu aktuellen Zahlen und Entwicklungen immer auf der Website des Landkreises abrufbereit: 
www.altmarkkreis-salzwedel.de/corona 

Für Einwohner des Landkreises Stendal
Bis zum Vorliegen eines negativen Corona Testes besteht Quarantäne! Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen sich sofort nach der Einreise in ihre eigene Häuslichkeit begeben!
Nach der Einreise haben sich die Reisenden an das Gesundheitsamt zu wenden und schriftlich, per E-Mail oder Meldeformular folgende Angaben zu machen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Wohnanschrift, ggf. davon abweichenden Aufenthaltsort
  • Kontaktdaten - Telefonnummer, E- Mail- Adresse
  • Reiseroute
  • Informationen zum Vorliegen typischer Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS- CoV- 2 (Fieber, neu aufgetretener Husten, Geruchs- oder Geschmacksverlust oder Atemnot)
  • Informationen zum Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses über eine Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus SARS- CoV-2.

Nach der neuen Verordnung muss der Test innerhalb von 48 Stunden vor oder bis 72 Stunden nach der Einreise gemacht werden. Das ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Grundlage ist eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Corona- Virus SARS- CoV- 2, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem sonstigen durch das Robert- Koch- Institut unter https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlichten Staat durchgeführt wurde.

Dieses ärztliche Zeugnis ist innerhalb von 14 Tagen nach Einreise dem örtlichen Gesundheitsamt zur Kenntnis zu geben. Das kann postalisch (Landkreis Stendal, Gesundheitsamt, Hospitalstraße 1-2, 39576 Hansestadt Stendal), per Fax (03931 60-7902) oder per E-Mail (gesundheitsaufsicht(at)landkreis-stendal.de) erfolgen.

Aktuelle Informationen zur Corona-Entwicklung auf der Website des Landkreises: https://www.landkreis-stendal.de/de/coronavirus.html

Hier gerne ein Link mit den wichtigsten Fragen und Antworten dazu vom Bundesministerium für Gesundheit: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html 

Die aktuelle Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Institutes finden Sie hier

 

 


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