Förderung von Tourismusprojekten
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am 14.12.2021 den Nachtragshaushalt 2021 verabschiedet. Dem Land stehen nun 2,7 Milliarden Euro zur Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung. Knapp 2 Milliarden Euro davon fließen in ein zukunftsgerichtetes Sondervermögen Corona, in welchem definierte Maßnahmen mit Pandemiebezug über einen Zeitraum bis 2027 realisiert werden können.
Die Tourismuswirtschaft ist eine der am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Branchen. Referat 34 im MWL betreut die Maßnahme 31 „Förderung von Projekten der Tourismuswirtschaft“, welche sich in zwei Teilbereiche gliedert:
- Marketingmaßnahmen zur Abfederung der Folgen der Pandemie für die Tourismuswirtschaft und
- Digitalisierungsmaßnahmen zur Stärkung der Resilienz der Tourismuswirtschaft.
Die Förderung soll durch Tourismusakteure in Anspruch genommen werden können, beispielsweise:
a) Tourismusmarketinggesellschaften des Landes Sachsen-Anhalt;
b) Regionale Tourismusverbände;
c) Verbände und Vereine mit touristischer Ausrichtung;
d) Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände;
e) regionale und Stadtmarketinggesellschaften
Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht vorgesehen.
Förderbar sind:
1. Marketingmaßnahmen
Ziele:
- Abfederung der Folgen der Pandemie
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Reiseland national und international
- Rückgewinnung des Vertrauens der Touristen
- Gewinnung von Arbeits- und Fachkräften
- Bewusstseinsschaffung in der Bevölkerung
Beispiele für mögliche Maßnahmen:
- Restart-Kampagnen
- Binnenmarketingkampagnen
- Fachkräftekampagnen
- inkl. Erhebung der erforderlichen Markforschungsdaten
2. Digitalisierungsmaßnahmen
Ziele:
- Stärkung der digitalen Kompetenz der Tourismusakteure
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sachsen-Anhalts als Reiseland national und international
- Resilienz durch Digitalisierung
- Reaktion auf die coranabedingten Änderungen im Reiseverhalten sowie im Verhalten derReisenden vor Ort
Beispiele für mögliche Maßnahmen:
- digitale Tourismusangebote
- digitale Marktbearbeitung und Datenmanagement
- Know-How-Aufbau in der Tourismuswirtschaft für Digitalisierung
- digitale Informations- und Leitsysteme
Von den Antragsstellern kann eine Förderung von Projekten aus den oben genannten Bereichen beantragt werden. Bei den Projekten ist zwingend der Corona-Bezug der Projekte ausführlich darzustellen. Die Mittel dienen allein der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie oder der Pandemie-Resilienz. Es können somit nur Maßnahmen gefördert werden, die einen mindestens indirekten Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie leisten. Zum Erhalt einer Förderung ist ab sofort ein Antragsverfahren vorgesehen. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Corona-Sondervermögen ist eine Förderung von bis zu 90 % der Projektkosten vorgesehen.
Der ART prüft aktuell die Antragstellung zur Umsetzung digitaler Projekte für die Region Altmark in Abstimmung mit Mitgliedskommunen zur Stärkung des Images der Tourismusregion und für Gästeansprache.
Ihre Ansprechpartner beim ART
Ramona Wolf: Tel. 039322 726013, E-Mail: ramona.wolf@altmark.de